Die Mitgliederversammlung

Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich mindestens aber im zweijährigen Abstand statt.

Der Vorstand und die Fortbildungskommission berichten aus der Arbeit des zurückliegenden Jahres und stellen ihren Rechenschafts- sowie den Finanzbericht vor. Aktuelle vereinsrelevante Themen werden diskutiert und ggf. abgestimmt und somit die Grundzüge der Arbeit des Vereins und des Vorstands von der breiten Mitgliederschaft mitbestimmt. Die Mitgliederversammlung wählt zudem alle zwei Jahre einen Vorstand.

Bei Interesse an einer Mitarbeit im Vorstand ist es aus organisatorischen Gründen zur Wahlvorbereitung wünschenswert, dass dieses dem amtierenden Vorstand 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung kund getan wird.

Um das Recht der Mitglieder auf Mitwirkung zu stärken, ist es explizit erwünscht, dass Beschlussvorlagen auch seitens der Mitglieder - nicht ausschließlich des Vorstandes und der Fortbildungskommission - eingebracht werden. Hierzu bedarf es einer Einreichung der Beschlussvorlagen spätestens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung, damit diese mit der Einladung zu Mitgliederversammlung an alle Mitglieder versendet werden können.

Gäste können zur Mitgliederversammlung zugelassen werden, sie sind jedoch nicht stimmberechtigt.

Die Berichte und Protokolle zu den Mitgliederversammlungen sind nur für Mitglieder bestimmt und erst nach dem Log-In im Dokumentationsbereich unter "Protokolle der Mitgliederversammlungen" sichtbar.