Beratung braucht Qualität. Empfehlungen der GIBeT

17.05.2012

Studienberater/-innen werden immer schlechter bezahlt. Das ist nicht nur unangemessen angesichts der hohen Qualifikation der Mitarbeiter/-innen in den Studienberatungsstellen, sondern es höhlt mittelfristig die Qualität von Studienberatung aus.

Niedrige Qualifikation

Seit einiger Zeit beobachtet der Vorstand der GIBeT die Neigung einzelner Hochschulen, Stellen in der Studienberatung abweichend von den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) mit niedrigerer Eingruppierung, als dies für Hochschulabsolvent/-inn/-en üblich wäre, auszuschreiben.
Darüber hinaus werden in den Stellenausschreibungen auch Abschlüsse von den Bewerber/-inne/-n erwartet, die nicht voll oder gar nicht dem Anforderungsniveau entsprechen:

  • Sozialpädagog/-inn/-en im Anerkennungsjahr
  • Bachelorabschluss
  • Verwaltungsausbildung

Erosion durch Befristung und Nichtbesetzung von Stellen

Schlechterdings werden zumeist befristete Stellen mit Vergütungen von TV-L 9 bis 12 (hin und wieder sogar TV-L 5) statt TV-L 13 (dem regulären Vergütungssatz für Absolvent/-inn/-en wissenschaftlicher Studiengänge) angeboten.
Alternativ dazu werden zuweilen frei werdende Stellen erst gar nicht wieder besetzt und stattdessen Student/-inn/-en als Peers bzw. „Botschafter“ für die Information von Schüler/-inn/-en oder Kommilitonen eingesetzt („Kontakt auf Augenhöhe“).
Auch werden die Funktionen von Stellen zunehmend geteilt, so etwa eine halbe Stelle in der Studienberatung und ein halbe Stelle in der Prüfungsverwaltung. Solche Stellenaufteilungen sind in der Regel mit Interessenkonflikten verbunden.
In der Folge wandern qualifizierte Personen in andere Bereiche der Hochschule ab, da Stellenbeschreibungen und Entlohnung zunehmend unattraktiver werden. Angesichts des auch in der Beratung sich zusätzlich abzeichnenden Fachkräftemangels lässt sich jetzt schon eine Erosion in der Qualität der Beratung beobachten.

Qualität in der Lehre erfordert Qualität in der Beratung

Die Mitglieder der GIBeT verfolgen diese Entwicklung mit Sorge, denn der Verein ist der festen Auffassung, dass ein qualifiziertes Beratungsangebot ein wichtiges Aushängeschild für jede Hochschule darstellt, das Vertrauen in die Qualität und Kompetenz des Bildungsangebotes in Forschung und Lehre befördert.

Basis für eine gute Beratung

Ein qualifiziertes Beratungsangebot setzt jedoch u.a. folgende Motivation, Erfahrungen und Kompetenzen bei Studienberater/-inne/-n voraus:

  • vertiefte Kenntnisse der Studienstrukturen an Universitäten und Fachhochschulen (auch Berater/-innen an Fachhochschulen beraten nicht nur pro domo) sowie Kenntnisse und Erfahrungen mit Anforderungen von Masterstudiengängen bis hin zum Promotionsstudium;
  • eine intensive Einarbeitungszeit von mindesten einem Jahr zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Methoden sowie dem Aufbau von Netzwerken in der Studienberatung;
  • einen Erfahrungsschatz im Hinblick auf Entscheidungskompetenz und Lebensplanung, der auf mehr basiert als zwei Semester eigener Studienerfahrung (studentische Peers);
  • die Bereitschaft und finanzielle Möglichkeit zu kontinuierlicher Weiterbildung angesichts rasanter Veränderungen in der Hochschullandschaft und den daraus resultierenden Bedürfnissen der Zielgruppen.

Diese Anforderungen lassen sich aus Sicht der GIBeT nur umsetzen, wenn Studienberaterinnen und -berater ihre Tätigkeit zumindest auf der Grundlage eines abgeschlossenen, in der Regel beratungsaffinen, Masterstudiums ausüben.

Differenzierung auch in der Beratung

Weiterhin hält es die GIBeT für sinnvoll, sich angesichts der zunehmenden Aufgabenbandbreite von Einzelberatung über Gruppentrainings und Informationsmanagement bis hin zum Marketing/Recruiting von der Vorstellung des „Allrounders“ in der Studienberatung zu verabschieden. Stattdessen wird die Differenzierung in zwei Aufgabenprofile empfohlen:

  • das Profil „Bildungsberatung“ und
  • das Profil „Bildungsmanagement“.

Für diese beiden Profile wurden ein Anforderungsprofil sowie exemplarische Stellenausschreibungen erarbeitet, die die Kolleginnen und Kollegen bei der Planung der Besetzung neuer Stellen in der Studienberatung unterstützen sollen.

Anforderungsprofil

Bildungsberatung

Bildungsmanagement

Studienabschluss

Master (oder gleichwertig)

Master (oder gleichwertig)

Fachlicher Schwerpunkt des Abschlusses

In der Regel aus dem bildungs- und sozialwissenschaftlichen Feld incl. Lehramt.

Je nach Aufgabengebiet in der ZSB, z.B. bei Aufgabe „Erstellen des Web-Angebotes“: Medien- und Kommunikationswissenschaften, Informatik, Marketing.

Zusatzqualifikationen

Erforderlich: mindestens 120 h Beratungsausbildung

Wünschenswert: Präsentation, Moderation oder ähnliches

Kompetenzen

 
  • Kenntnisse des deutschen Bildungs- und Hochschulsystems
  • Überblickswissen zum Arbeitsmarkt
  • Arbeit mit Gruppen
  • Kenntnisse im Projekt- und Wissensmanagement
 
 
  • Erfahrung Projektmanagement
  • Methoden des Informations- und Wissensmanagements
 

Berufserfahrung

Berufserfahrung in einem beratungsaffinen Berufsfeld.

Keine einschlägige Berufserfahrung notwendig.

Vergütung

TVL 13

TVL 13

Befristung
(falls unumgänglich)

Sollte zwei Jahre aufgrund der umfangreichen Einarbeitung nicht unterschreiten.

Sollte zwei Jahre aufgrund der umfangreichen Einarbeitung nicht unterschreiten.

Notwendige Fortbildung von Studienberater/-inne/-n

Eine Stellenbesetzung auf der Grundlage dieser Anforderungsprofile sichert die erforderliche Ausgangsqualifikation für die Profession des Studienberaters/der Studienberaterin. Im Verlauf der Tätigkeit müssen – im Sinne des lebenslangen Lernens – die Anforderungen der Tätigkeit und dazu erforderlichen Kompetenzen kontinuierlich reflektiert und aktualisiert werden. Die GIBeT hat zu diesem Zweck ein modular aufgebautes Fortbildungscurriculum entwickelt, das Fortbildungsveranstaltungen diverser Kooperationspartner in unterschiedlichen Kompetenzbereichen zusammenfasst. Das Curriculum dient der Qualifizierung und Weiterbildung von Studienberaterinnen und -beratern. Beim Nachweis der Teilnahme an Veranstaltungen in den definierten Modulen verleiht die GIBeT ein Zertifikat.

Anforderungsprofil, Fortbildungscurriculum und Zertifikat sind damit die drei wesentliche Grundlagen der GIBeT für die Qualitätssicherung im Berufsfeld Studienberatung.

Fortbildungscurriculum mit den beiden Profilen