Wege zum Zertifkat

Das Prüfverfahren

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Tätigkeitsfeld „Studienberatung“ besteht die Möglichkeit, mit dem Zertifikat der GIBeT ein Gütesiegel ihrer beruflichen Tätigkeit zu erhalten. Die Vergabe des Zertifikates in einer der beiden Profile kann erfolgen, wenn dafür alle im Fortbildungscurriculum genannten Module Fortbildungen oder Äquivalente nachgewiesen werden können.Ein Basis-Zertifikat kann bei entsprechenden Nachweisen ausgestellt werden, auch wenn eine weitergehende Prüfung für das Aufbau-Zertifikat wegen ausstehender Nachweise noch nicht abgeschlossen ist. Die Entsprechung von Fortbildungen und Äquivalenten prüft die Fortbildungskommission.

Die Eröffnung des Prüfverfahrens, d.h. die Prüfung von Fortbildungsnachweisen und Äquivalenten, kann - wenn Sie als GIBeT-Mitglied oder bei der GIBeT-Fortbildungsdatenbank registriert sind - beantragt werden (siehe Anmeldeformular), auch wenn noch nicht alle oder nur wenige Fortbildungsmodule abgedeckt werden können. Die Prüfung der von Ihnen eingereichten Leistungsnachweise für das GIBeT-Fortbildungszertifikat erfordert Ihrerseits eine Zuordnung der Nachweise zu den Modulen des GIBeT-Fortbildungscurriculums. Die Zuordnung nehmen Sie bitte unter zur Hilfenahme des entsprechenden - unten zum Download stehenden - Formulars vor.

Das Anmeldeformular und die Zuordnung der Leistungsnachweise senden Sie via Mail an die Geschäftsstelle (geschaeftsstelle(at)gibet.de).

Fortbildungsveranstaltungen und Fortbildungsdatenbank

Die GIBeT selbst bietet mit Ausnahme der Fach- und Weiterbildungstagungen keine eigenen Fortbildungsveranstaltungen an. In der Fortbildungsdatenbank sind Veranstaltungen aufgeführt, die der Fortbildungskommission gemeldet und den Modulen des Curriculums zugeordnet wurden. Darüber hinaus können Fortbildungen aus dem freien Bildungsmarkt absolviert werden. Eine Zuordnung kann im Vorfeld bei der Fortbildungskommission angefragt werden (siehe Meldebogen). Auch Nachweise bereits absolvierte Fortbildungen oder Äquivalente (z.B. Studienanteile, eigene Publikationen oder Referententätigkeiten) können eingereicht werden.

Nachweise zu Fortbildungen, die zu einem nachfolgenden Zeitpunkt besucht werden, können jeweils nach deren Abschluss eingereicht werden. Die Fortbildungskommission prüft die nachgereichten Nachweise und erstellt eine aktualisierte Übersicht der anerkannten Fortbildungsleistungen, die zur Planung der weiteren Fortbildungsaktivitäten genutzt werden kann. Wenn die Teilnahme an allen im Fortbildungscurriculum genannten Fortbildungen nachgewiesen wurde, stellt die Fortbildungskommission der GIBeT das entsprechende Zertifikat aus.

Die Registrierung bei der Fortbildungsdatenbank ist für GIBeT-Mitglieder kostenfrei und erfolgt im Rahmen des Vereinsbeitritts. und für Nichtmitglieder kostenpflichtig. Die Eröffnung des Prüfungsverfahrens inklusive Zertifizierung ist für GIBeT-Mitglieder und Nicht-Mitglieder kostenpflichtig.