Arbeitskreise – kontinuierliche Arbeit an einem Thema

In loser Verbindung mit dem Verein haben sich Arbeitskreise und Diskussionsforen und unter dem Dach des Vereins Arbeitsgruppen organisiert, in denen Studien- und Studierendenberaterinnen und -berater auch unabhängig von den Fachtagungen gemeinsam aktuelle Entwicklungen und Themen der Beratung bearbeiten.

Vom Arbeitskreis zur Arbeitsgruppe

Bei der Umwandlung eines Arbeitskreises in eine satzungsgemäße GIBeT-Arbeitsgruppe, wofür ein Antrag an die Mitgliederversammlung erforderlich ist (vgl. § 8 der Satzung), sollten die Vereinsmitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung Fragen der Kontinuität, Langfristigkeit und ggf. auch die Bedeutung der Arbeitsgruppe positiv beantworten können. Der Arbeitskreis muss in der Vergangenheit nachweisbar produktiv gearbeitet und seine Ziele deutlich entwickelt haben.

Für eine Arbeitsgruppe gelten die folgenden Regeln:

  1. Eine Arbeitsgruppe soll sich durch eine verbindliche und kontinuierliche Arbeit ihrer Mitglieder auszeichnen.
  2. Die Leitung muss, die Mehrzahl der Mitglieder soll GIBeT-Mitglieder sein.
  3. Die Arbeitsgruppe informiert über ihre Arbeit auf der Website der GIBeT. Sie bestimmt ein GIBeT-Mitglied als Sprecher/in, der/die als Kontaktperson zur Verfügung steht.
  4. Die Arbeitsgruppe kann an den Vorstand der GIBeT Anträge zur Unterstützung ihrer Arbeit stellen. Plant die Arbeitsgruppe für das folgende Jahr Ausgaben geltend zu machen, so müssen diese zur jeweiligen Vorstandssitzung im November beantragt werden um in den Finanzplan mit aufgenommen werden zu können.
  5. Der Vorstand berichtet auf den Mitgliederversammlungen über die Genehmigung der Anträge bzw. erläutert ggf. die Ablehnungen. Eine Information über die Genehmigungen bzw. Ablehnungen der Anträge soll im Newsletter erfolgen.
  6. Die Arbeitsgruppe hat die Möglichkeit, ausführliche Beiträge ihrer Arbeit in den Newslettern des Vorstandes zu veröffentlichen.
  7. Die Arbeitsgruppe berichtet der Mitgliedschaft in Form eines schriftlichen Berichtes, der dem Rechenschaftsbericht des Vorstands beigefügt wird. Dieser Bericht umfasst den Zeitraum September bis August des Folgejahres, ist bis zum 01. Juni des Jahres unaufgefordert an den Vorstand zu senden (vorstand@gibet.de) und informiert über die inhaltliche Arbeit der Arbeitsgruppe und enthält auch Angaben über die Anzahl der Treffen und die jeweilige Teilnehmerzahl und ggf. über die Verwendung von finanzieller Unterstützung durch die GIBeT.
  8. Liegt der Mitgliederversammlung zwei Jahre infolge kein Bericht vor, wird in der Mitgliederversammlung über den Verlust des Status „Arbeitsgruppe“ diskutiert und entschieden.
  9. Die Arbeitsgruppe beteiligt sich aktiv an den Arbeitskreistagungen der GIBeT.

Finanzielle Unterstützung für Arbeitsgruppen
Für die Beantragung und die Abwicklung von finanziellen Unterstützung gelten folgende Regeln:

  1. Der Vorstand nimmt einen jährlich festgelegten Höchstbetrag (für 2018 und 2019: 300,- € je AG) für die finanzielle Unterstützung aller Arbeitsgruppen in den Finanzplan des Folgejahres auf.
  2. Bis zum 15.10. können die Arbeitsgruppen, vertreten durch ihre/ihren Leiter/in, Anträge für Ausgaben im laufenden Jahr stellen. Diese Anträge müssen begründet werden, der Zusammenhang zwischen der geplanten Maßnahme und den AG-Zielen muss dargestellt werden.
  3. Der Vorstand prüft und entscheidet über die Anträge. Dabei kann jeder Arbeitsgruppe maximal der jeweilige Anteil des insgesamt in den Finanzplan eingestellten Betrages bewilligt werden.
  4. Die Arbeitsgruppe leitet die Rechnungen etc. an die Geschäftsstelle der GIBeT weitere. Dort erfolgt die finanztechnische Abwicklung.